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AGB Maroc-Voyage

AGB Stand 01.02.2016

1.   Anmeldung, Reisevertrag

a) Der Kunde bietet mit der schriftlichen Anmeldung dem Reiseveranstalter Florian Schmidt, Bahnhofstraße 48 in 97234 Reichenberg in Folge RV genannt, den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
b) Die Anmeldung erfolgt ausschließlich schriftlich mittels des dafür vorgesehenen Anmeldeformulars.
c) Der Vertrag kommt durch Annahme in Form der schriftlichen Buchungsbestätigung des RV an den Reisenden zustande.
d) Bedingung für die Anmeldung und Reiseteilnahme ist ein guter gesundheitlicher Allgemeinzustand der die Voraussetzungen für Reisen mit einem Geländefahrzeug erfüllt.

2. Leistungen, Leistungsänderungen

a) Für die Leistungen ist die Beschreibung der Reiseleistungen auf der Internetseite www.maroc-voyage.de maßgeblich
b) Bei der vom RV angebotenen Reise handelt es sich um eine Geländewagenreise. Unvorhersehbare Ereignisse, insbesondere die Wetterbedingungen sowie höhere Gewalt können den RV zu Änderungen der Reiseleistungen, der Reiseroute und des Reisezeitplans zwingen. Der RV ist deshalb berechtigt, aus erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären
c) Nach Vertragsabschluss sind Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen  von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages nur gestattet, so höhere Gewalt eine Änderung oder Abweichung erzwingt und die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Charakter der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der RV ist verpflichtet, den Kunden über die Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich zu informieren.

3. Bezahlung

a) Mit Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines nach § 651k BGB ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises fällig, diese wird auf den Reisepreis angerechnet.
b) Die Restzahlung von 90% des Reisepreises wird 4 Wochen vor Reiseantritt fällig, wenn die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 5. genannten Gründen abgesagt werden kann.
c) Die Reiseunterlagen werden dem Reisenden nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises auf dem Postweg zugestellt.

4. Preisänderungen

a) Im Falle der Erhöhung von Hafengebühren und Fährpreisen behält sich der RV vor, den vertraglich vereinbarten Reisepreis entsprechend der Mehrkosten anzuheben. b) Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% ist der Reisende berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen. Der Reisende muss dies unverzüglich nach der Erklärung des RV über die Preiserhöhung  geltend machen.

5. Rücktritt durch den Veranstalter, Kündigung

a) Bei Nichterreichung der in der Reisebeschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl kann der RV vom Reisevertrag zurücktreten.
In diesem Fall ist der RV verpflichtet, dem Reisenden die Absage der Reise unverzüglich zu erklären. Später als 4 Wochen vor Reisebeginn ist ein Rücktritt des RV nicht zulässig. Der Reisende kann bei einer Absage die Erstattung des Reisepreises oder die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reise verlangen. Der Reisende muss dies unverzüglich nach der Erklärung des RV über die Absage der Reise geltend machen.
b) Wenn der Reisende die genannten Reiseanforderungen nicht erfüllt oder den Reiseablauf trotz Abmahnung des RV erheblich stört, Hinweise oder Sicherheitsanweisungen des RV nicht befolgt oder sich derart vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, kann der RV vor Reiseantritt zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen. Der Reisepreis wird in diesem Fall nicht, auch nicht anteilig zurückerstattet.

6. Rücktritt durch den Kunden

a) Der Reisende kann vom Reisevertrag vor Reisebeginn jederzeit zurücktreten, er muss dem RV den Rücktritt in schriftlicher Form erklären. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim RV.
b) Der RV kann bei Rücktritt des Reisenden vom Reisevertrag oder bei Nichtantreten der Reise für im Rahmen der Reiseorganisation entstandene Kosten wie folgt Ersatz verlangen:

  • Bis 60 Tage vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises
  • 59 Tage bis 30 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
  • 29 Tage vor Reisebeginn bis zum Tage des Reisebeginns: 80% des Reisepreises

7. Umbuchung durch den Kunden

Bis Reisebeginn kann der Reisende eine Ersatzperson nennen die an seiner Stelle in den Reisevertrag eintritt. Der RV behält sich das Recht vor der Ersatzperson zu widersprechen wenn diese den Reiseanforderungen nicht entspricht oder andere wichtige Gründe vorliegen. Sowohl der Reisende als auch dessen Ersatzperson haften gegenüber dem RV für die durch die Vertragsänderung entstehenden Mehrkosten.

8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

a) Wenn die Durchführung der Reise wegen unvorhergesehener höherer Gewalt wie Unruhen, Krieg, Naturkatastrophen, etc.. erschwert oder beeinträchtigt wird, können sowohl der RV als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der RV Ersatz für bereits erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Leistungen verlangen (§ 651e BGB).
b) Im Falle eines Reiseabbruchs aufgrund außergewöhnlicher Umstände ist der RV verpflichtet, für eine Rückbeförderung des Reisenden zu sorgen. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind vom Reisenden zu tragen.

9. Beschränkung der Haftung

Der Kunde tritt die Reise auf eigenes Risiko an. Der RV haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
a) Eine korrekte Leistungsbeschreibung, sorgfältige und gewissenhafte Reisevorbereitung sowie ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. b) Schäden, die nicht Körperschäden sind und die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten. In diesem Falle ist die vertragliche Haftung des RV auf den zweifachen Reisepreis beschränkt, soweit dem Reisenden der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig zugefügt wird. c) Schäden des Reisenden wenn die Verletzung von Organisationspflichten des RV ursächlich sind. d) Besondere Risiken einer Geländewagenreise abseits befestigter Straßen: Es besteht ein erhöhtes Erkrankungs- Unfall- und Verletzungsrisiko, das auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden kann. Dieses Restrisiko muss der Kunde selbst tragen. In entlegenen Regionen sind die medizinische Versorgung und Rettung im Notfall oft nur in sehr eingeschränktem Umfang gegeben. Es wird vom Reisenden ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung, Umsichtigkeit, eine angemessene eigene Tourenvorbereitung, aber auch ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt. Die Teilnahme an der angebotenen Reise erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko.

10. Pflichten des Kunden

a) Der Reisende ist im Falle einer eventuell auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, zu einer Behebung der Störung beizutragen und Schäden abzuwenden, soweit dies zumutbar ist. b) Der Reisende verpflichtet sich, den Anweisungen der Reiseleitung Folge zu leisten. Ein Nichtbefolgen kann zur fristlosen Kündigung des Reisevertrages und zum sofortigen Ausschluss des Reisenden von der Reise führen. Ersatzansprüche können in diesem Fall nicht geltend gemacht werden. c) Der Kunde ist verpflichtet, Beschwerden und Beanstandungen unverzüglich beim RV oder der Reiseleitung anzuzeigen. Der Kunde hat das Recht Abhilfe zu verlangen.

11. Gewährleistung

Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der RV kann bei unverhältnismäßigem Aufwand die Abhilfe verweigern oder durch eine gleichwertige Ersatzleistung Abhilfe leisten.

12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

a) Ansprüche aus dem Reisevertrag muss der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem RV geltend machen, Ansprüchen aus unerlaubter Handlung ausgenommen. (§ 651 g BGB).

b) Ansprüche des Reisenden aus dem Reisevertrag verjähren nach 12 Monaten ab dem vertraglich vorgesehenen Vertragsende, Ansprüche aus unerlaubter Handlung sind hiervon nicht betroffen, diese unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist. (§ 651m BGB).

13. Abtretungsverbot

Die Abtretung jeglicher Ansprüche des Reisenden an Dritte ist ausgeschlossen.

14. Paß-,Visa-,Zoll-,Devisen- und Gesundheitsvorschriften, Sicherheitshinweise

a) Der Reisende wird vom RV vor Reiseantritt über Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen informiert.
b) Für die Einhaltung sämtlicher für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich. Der Reisende erklärt mit der schriftlichen Anmeldung zur Reise, sich über die Reisesicherheit der besuchten Länder, Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes, die Gesundheitsvorschriften sowie die Visa- und Passvorschriften informiert zu haben.

15. Datenschutz

Sämtliche Kundendaten aus der Reiseanmeldung werden ausschließlich für die Betreuung des Kunden und die Organisation und Abwicklung der Reise verwendet.

16. Allgemeines

Die evtl. Unwirksamkeit einzelner im Reisevertrag aufgeführten Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

17. Gerichtsstand

a) Der Reisende kann den RV nur an dessen Sitz verklagen. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, dies gilt für das Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen Reisendem und RV, als auch für Klagen des Reisenden außerhalb Deutschlands für die im Grundsatz ausländisches Recht zur Anwendung käme. b) Der RV kann den Reisenden am Sitz des RV verklagen, so dieser seinen Wohnsitz oder Aufenthaltsort im Ausland hat.

Florian Schmidt
Oberthürstraße 9
97070 Würzburg
florian.schmidt@maroc-voyage.de